Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich 1. Für alle Verträge im Rahmen unseres Liefer- und Dienstleistungsgeschäfts, auch für zukünftige, sind – falls keine abweichenden Sondervereinbarungen vereinbart worden sind – ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden. 2. Unsere Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich- rechtlichen Sondervermögen. II. Angebot, Annahme und Rücktritt 1. Unsere Verkaufsangebote sind stets freibleibend. Bestellungen, die von uns in angemessener Frist nicht bestätigt wurden, gelten als angenommen. 2. Angaben über Maße, Gewicht, Farbe, Material und Ausstattung in unseren Katalogen und sonstigen Darstellungen sind nur annähernd, soweit sie in unserer Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert bezeichnet werden. Änderungen infolge technischer Weiterentwick- lungen kann der Besteller nicht ablehnen. III. Preise 1. Unsere Preise gelten in Euro, ausschließlich Umsatzsteuer, ab unserem Haus in Göttingen. In der Regel werden die am Tage der Lieferung geltenden Preise berechnet. 2. Verpackung, Transportkosten, Versicherung und alle anderen uns ab Haus entstehenden Kosten werden zu Selbstkosten hinzugerechnet. IV. Zahlung 1. Zahlung hat innerhalb 30 Tagen ab Rechnungs- datum in bar ohne Abzug oder spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto zu erfolgen. Bei höherer Auftragssumme 1/3 Anzahlung bei Auftragserteilung, 1/3 vor Versand, Rest 30 Tage später. 2. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden vom Fälligkeitstag an unter Vorbehalt der Geltendmach- ung eines weiteren Verzugschadens die bank-üblichen Kreditkosten als Verzugszinsen berechnet. 3. Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, geht ein Wechsel zu Protest, nimmt er Übereignungen vor oder wird von einer anderen Seite Beitreibungsklage gegen ihn erhoben, so werden alle, auch die nicht fälligen Rechnungen, zur sofortigen Zahlung fällig. 4. An unbekannte Besteller im Inland behalten wir uns vor, nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern. Nach dem Ausland erfolgt Lieferung an unbekannte Besteller nur gegen unwiderrufliches Akkreditiv oder gegen Vorauszahlung des Rechnungsbetrages. 5. Bei jeder Zahlung ist unbedingt die Nummer unserer Rechnung anzugeben. V. Versand- und Lagerrisiko 1. Jede Sendung reist ab unserem Hause voll auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch in Fällen höherer Gewalt und anderen unvermeidbaren Ereignissen oder Eingriffen. 2. Wenn nicht anders vereinbart, wählen wir die geeignete Versandart und versichern die Sendung zum Rechnungswert von Haus zu Haus. Zwischenlagerungen sind nur 30 Tage versichert. Etwaige Beschädigungen oder Fehlmengen hat der Besteller unverzüglich nach Erhalt der Sendung schriftlich nachzuweisen. 3. Muster und Kommissionswarensendungen reisen und lagern auf Gefahr des Bestellers. Wenn im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, gilt ohne weitere Nachricht als vereinbart, dass der Besteller die Sendung fest gekauft hat, sofern sie nicht spätestens 3 Monate nach Rechnungsdatum zurückgegeben wurde. Sie wird dann ohne weitere Frist zur Zahlung fällig. Etwaige Wertminderungen sowie alle Kosten des Rückversandes gehen zu Lasten des Bestellers. VI. Lieferfristen 1. Lieferfristen werden unverbindlich angegeben. Mangel an Rohstoffen, Betriebsstörungen oder andere unvorhergesehene Fälle entbinden uns zeitlich oder dauernd von der Lieferung. VII. Abbildungen, Sonderausführungen, Zeichnungen etc. 1. Abbildungen, Maße und Gewichte sind unverbindlich. Zeichnungen und Verkaufsunterlagen erhält der Empfänger unter der ausdrücklichen Bedingung, dass sie weder dritten Personen noch im Wettbewerb stehenden Firmen zugänglich gemacht werden (s.a. § 832 BGB). Zu Angeboten gehörende Zeichnungen sind sofort zurückzusenden, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird. VIII. Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, solange uns noch Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen. Der Käufer ist berechtigt über die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. 2. Werden die gelieferten Waren oder die daraus vom Käufer hergestellten Waren, an denen wir Eigentum oder Miteigentum haben, vom Käufer veräußert oder aufgrund eines Werk- oder Dienstvertrages mit einem Dritten eingebaut oder verarbeitet, so geht die Forderung des Käufers an seinen Vertragspartner – gegebenenfalls in Höhe unseres Miteigentumsanteils an der verkauften oder verwendeten Ware – bis zur Höhe unserer Kaufpreisansprüche gegen den Käufer auf uns über. 3. Der Besteller ist verpflichtet, uns jeden Eingriff von dritter Seite in unser Eigentum unverzüglich anzuzeigen. Er darf es, solange wir fällige Forderungen gegen ihn haben, weder verpfänden noch übereignen, noch in anderer unerlaubter Weise darüber verfügen. Er hat alles zu tun und zu veranlassen, was unser Eigentum schützt und erhält. IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Göttingen, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist. Sitz der Gesellschaft ist Rosdorf. Registergericht Gö HRA 3754. St.-Nr. 20/201/03588. 2. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. X. Bundesdatenschutzgesetz 1. Wir benachrichtigen Sie hiermit, dass wir bei uns oder Dritten Daten unserer Geschäftspartner speichern, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig.